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Baumkappungen – oft unsachgemäß und schädlich

Fr, 2025-09-12

Immer öfter sind Bäume zu sehen, deren große Äste oder sogar die gesamte Krone abgeschnitten, gekappt wurde. Oft widersprechen aber diese Maßnahmen der guten fachlichen Baumpflegepraxis. Denn nach den Richtlinien der Baumpflege stehen die gesunde Entwicklung von Bäumen und deren Erhalt an oberster Stelle.

Radikalschnitte bei Kappungen verursachen ein Ungleichgewicht zwischen Krone, Stamm und Wurzeln. Das Versorgungssystem des Baumes wird auf Dauer zerstört. Schon bei Schnittwunden größer als fünf bis 10 Zentimetern Schnittfläche wird das Kernholz des Baumes freigelegt. Da der Baum nicht in der Lage ist, die große Wunde effektiv und schnell zu verschließen, treten über diese Verletzung holzzersetzende Pilze und Bakterien ein. Das Holz wird morsch und die Bruchgefahr erhöht sich.

Mit der Kappung verliert der Baum zudem den Großteil oder gar die gesamte Blattmasse und kann keine Photosynthese mehr betreiben. Als Überlebensreaktion verbraucht er seine verbliebenen Energiereserven für schnell wachsende Neuaustriebe. Diese „Nottriebe“ sind im Gegensatz zu langsam gewachsenen Ästen instabil und können leicht brechen. Die Statik des Baumes ist beeinträchtigt und eine windfeste Krone nicht mehr vorhanden.

„Normalerweise ist das Wurzelwerk von gesunden Bäumen mindestens so groß wie der Durchmesser der Baumkrone. Durch die Kappung der Krone sterben viele Wurzelbereiche des Baumes ab. Dadurch wird die Standsicherheit des Baumes zusätzlich erheblich beeinträchtigt“, erläutert der Leiter des Amtes Naturschutz beim Landkreis Stade, Dr. Uwe Andreas.

Kreuzotter (Foto: Name) – Alt-Text

Kreuzotter (Foto: Name)

Insgesamt handelt es sich bei Kappungen um unsachgemäße Radikalschnitte, die die Gesundheit und Langlebigkeit des Baumes enorm beeinträchtigen können. Der Baum wird zum Pflegefall mit hohen Folgekosten. Deshalb ist es besonders wichtig, Schnittmaßnahmen nur von zertifizierten Baumpflegefirmen ausführen zu lassen. Eine regelmäßige Baumpflege ermöglicht es, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln, ohne den Baum unnötig zu beschädigen.

Der fachgerechte Kopfschnitt bei Weiden oder der Verjüngungsschnitt bei Obstbäumen stellen übrigens keine baumschädigende Kappung dar.

„Aufgrund der negativen Folgen stellt eine Baumkappung nach Naturschutzrecht eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Baumes dar und ist somit genehmigungspflichtig“, stellt Dr. Andreas klar. „Ein entsprechender Antrag ist über das Serviceportal des Landkreises Stade zu stellen. Sollte eine Genehmigung erteilt werden, sind als Ausgleich Ersatzpflanzungen am Eingriffsort notwendig. Baumkappungen ohne eine entsprechende Genehmigung können zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen, dass auch mit Bußgeldern belegt sein kann.“