Ansprechperson
Frau Glaßner
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6145
E-Mail: klima@landkreis-stade.de
WICHTIGER HINWEIS
Die §18 Fördermittelberatung richtet sich ausschließlich an Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen des Landkreises Stade.
Viele Vorgaben und Rahmenbedingungen im Klimaschutz werden auf EU-, Bundes- und Landesebene bestimmt. Die Umsetzung verbleibt jedoch häufig bei den Kommunen. Daher berät der Landkreis Stade Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen des Landkreises zu Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen. Rechtliche Grundlage ist § 18 Abs. 2 des NKlimaG.
Den Kommunen stehen für ihre Aktivitäten unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist die Kommunalrichtlinie, die explizit Klimaschutzprojekte in Kommunen fördert. Bei diesbezüglichen Fragen empfehlen wir, zuerst die Agentur für kommunalen Klimaschutz zu kontaktieren. Bei spezifischeren Fragen ist die ZUG als Projektträgerin die richtige Anlaufstelle. Bei Bedarf begleitet eine feste Kontaktperson den gesamten Antragsprozesses. Selbstverständlich existieren noch andere Förderprogramme für kommunalen Klimaschutz.
Einige Seiten zur Übersicht über potenzielle Fördermöglichkeiten
- Förderprogramme für Kommunen - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
(Überblick der KEAN über Förderprogramme im Feld Klimaschutz, Kontaktdaten für weitere Fragen) - BMWE | Kommunen
(Überblick über Förderprogramme für energetische Sanierungen oder den Umstieg auf Erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung) - FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online(für Sanierungsmaßnahmen oder E-Autos)
- Förderkredite für Kommunen und kommunale Unternehmen | KfW
(Überblick über Zuschüsse und Förderkredite der KfW für Kommunen, insbesondere Heizungsförderung, Energetische Stadtsanierung, Natürlicher Klimaschutz, Energieeffizient sanieren und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment)
Weitere allgemeine Förderdatenbanken
Kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die eine persönliche Einschätzung zu Fördermöglichkeiten für ihr Klimaschutzprojekt wünschen, können sich gerne an die Leitstelle Klima wenden. Für eine Fördermittelrecherche ist das konkrete Vorhaben der Ausgangspunkt. Bei Kontaktaufnahme sollten daher möglichst die vorliegenden Einzelheiten zum Projekt (unter anderem Thema, geplante Aktivitäten, Zielgruppe, Projektzeitraum und -budget) mitgeteilt werden. In jedem Fall ist die Fördermittelberatung lediglich als Hilfestellung für die Kommunen zu sehen. Die Verantwortung für den gesamten Antragsprozess liegt weiterhin bei der Kommune selbst.
Falls gewünscht kann zu dem ein Newsletter abonniert werden, der gebündelt über aktuelle Klimaschutz-Förderprogramme mit Fristen und Hinweisen informiert.