Invasive Schönheit mit gefährlichem Pflanzensaft
Knospe der Riesenbärenklaupflanze - Foto: Matthias Vollmers
Blüte des Riesenbärenklaus - Foto: Matthias Vollmers
Harmloser Wiesenbärenklau mit abgerundeten Blättern - Foto: Janette Hagedoorn-Schüch
Aussehen
Der Riesen-Bärenklau auch Herkules-Staude genannt, wird bis zu vier Meter hoch. Seine Blütenstände sind weiß, teller- bis wagenradgroß und seine Blätter tief eingeschnitten.
Die Herkulesstaude ist verwandt mit dem heimischen „Wiesen-Bärenklau“. Diese wird nur max. 1,50 m hoch und wächste an Wegrändern und auf Wiesen. Seine Blätter sind im Gegensatz zur Herkulesstaude abgerundet.
Der Riesen-Bärenklau stammt aus dem Kaukasus und wurde seit Anfang des 20. Jahrhunderts zuerst in botanischen Gärten und später auch als imposante Zierpflanze in Hausgärten kultiviert.
Gefährlich für den Menschen, besonders für Kinder
Bei den Wirkungen auf den Menschen sind in erster Linie die allergischen Reaktionen durch Kontakt mit der Pflanze zu nennen. Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine gefährliche Substanz, das Furanocumarin. In Form des Pflanzensaftes kann sie auf die Haut gelangen. Bei Sonneneinstrahlung, hoher Luftfeuchtigkeit, aber auch durch Schweiß kann es zu einer starken allergischen Reaktion der Haut kommen, die einer schweren Verbrennung ähnlich ist. Sogar die Dämpfe können die Gesundheit erheblich beeinträchtigen.
Konkurrenzstark
Innerhalb kurzer Zeit überwächst die Herkulesstaude heimische Arten, verdrängt sie und bildet dann große Bestände aus. Dadurch kann das Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzen gefährdet werden.
Besondere Probleme verursacht die Herkulesstaude an Gewässerrändern. Neben der Verdrängung von typischen, heimischen Ufergehölzen und Hochstauden verstärkt sie die Erosion. Ihre rübenförmige Wurzel hat keine für die Ufersicherung erforderlichen Seitenwurzeln, im Winter liegt nach dem Absterben der oberirdischen Pflanzenteile der Boden völlig offen.
Schutzmaßnahmen
Wenn der Kontakt zu Herkulesstauden nicht vermieden werden kann, ist geeignete Schutzkleidung angezeigt: geschlossene Schuhe oder Stiefel, lange Hose, Oberteil mit langen Ärmeln und Handschuhe mit langen Stulpen.
Besteht der Verdacht, dass Pflanzensaft der Herkulesstaude auf die Haut gelangt ist, sollte die betreffende Fläche sofort, auch wenn noch keine Reaktion sichtbar ist, gründlich mit Wasser und Seife abgewaschen werden. Sinnvoll ist es, anschließend eine Sonnenschutzcreme aufzutragen bzw. die Sonne für mehrere Tage zu meiden. Bei starken allergischen Reaktionen ist unbedingt ein Arzt aufzusuchen!
So lässt sich die Herkulesstaude bekämpfen
1. bei Einzelpflanzen
Der Riesenbärenklau kann unproblematisch und wirksam durch Ausgraben bekämpft werden. Dazu wird die Wurzel im Frühjahr in ca. 15 cm Bodentiefe abgestochen. Ein Neuaustrieb ist dann kaum möglich. Die Ausbreitung der Herkulesstaude erfolgt in erster Linie durch Samen. Nach einer zwei- bis vierjährigen vegetativen Phase blüht die Pflanze einmalig und stirbt dann ab. Daher ist das Entfernen der Blütenstände kurz vor der Fruchtreife ein geeignetes Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
2. bei größerem Bestand
In der Regel gibt es um eine „Mutterpflanze“ herum noch Dutzende bis Hunderte von Jungpflanzen, die nach wenigen Jahren ebenfalls zur Blüte gelangen.
Da auch mit Nachblüten im Herbst zu rechnen ist, muss der Bestand regelmäßig zwischen Juni und Oktober von Blüten befreit werden. Nur wenn diese Maßnahmen über etwa vier Jahre konsequent durchgeführt werden, ist eine erfolgreiche Bekämpfung möglich. Die Fruchtdolden dürfen auf keinen Fall kompostiert werden, da die Samen nachreifen und so über den hauseigenen Kompost wieder verteilt werden. Die Blütenstände können über den Biomüllsack entsorgt werden. In der Kompostierungsanlage werden höhere Temperaturen bei der Umsetzung erreicht, die die Samen abtöten.
Bitte entsorgen Sie die Blütendolden nicht in der freien Landschaft, da dort eine ungehemmte Verbreitung stattfinden kann.
Für die Bekämpfung ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Befindet sich der Riesenbärenklau an öffentlich zugänglichen Orten oder Wegen, wo eine Gefährdung für Fußgänger oder Kinder besteht, sollte das örtliche Ordnungsamt informiert werden.