Baumfällung
Bäume haben eine herausragende Bedeutung für den Naturhaushalt und den Klimaschutz. Muss ein Baum gefällt werden, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Sägearbeiten mit der Kettensäge - Cornelius Zinnow
Seit Ende 2020 müssen Baumfällungen von der Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt und vom Verursacher gegebenenfalls auch ausgeglichen werden. Dies betrifft nicht nur die freie Landschaft, sondern kann auch im eigenen Garten der Fall sein.
Bäume und Hecken sind ein wichtiger Bestandteil unseres Naturhaushaltes und bieten sowohl Insekten als auch Vögeln und Fledermäusen einen bedeutsamen Lebensraum. Sie reinigen die Luft, produzieren Sauerstoff und verbessern das Landschaftsbild. Durch die Vielzahl an Funktionen kommt unseren heimischen Gehölzen eine besondere Bedeutung zu und es gilt sie langfristig zu erhalten und zu pflegen.
Aufgrund der besonderen Bedeutung für Natur und Landschaft bedarf es für die Beseitigung von Bäumen und Hecken daher ganzjährig einer Genehmigung. Bei Bäumen gilt dies ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe und bei Hecken ab einer Länge von fünf Metern. Die Fällgenehmigung können ausschließlich über das Service Portal des Landkreises Stade beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Baumfällung beträgt etwa zwei bis vier Wochen, denn in jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich dabei um einen „erheblichen Eingriff“ und damit um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt. Kriterien zur Prüfung sind dabei die Art des Gehölzes, dessen Standort und sein Alter. Ein großer Baum ist im Handumdrehen abgesägt, aber er hat viele Jahrzehnte gebraucht, um zu wachsen.
Gefährdet ein Baum die Verkehrssicherheitspflicht oder ist ‚Gefahr in Verzug‘, ist dies mit der zuständigen Gemeinde abzustimmen.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind genehmigungsfrei. Sie können unter Beachtung des Artenschutzes ganzjährig durchgeführt werden. Es ist dabei eigenverantwortlich sicherzustellen, dass durch die Schnittarbeiten keine Bruthöhlen oder im Baumstamm vorkommende Fledermäuse beeinträchtigt werden.