Kiebitzschutz lohnt sich
Kiebitzgelege - Foto: Janette Hagedoorn-Schüch
Kiebitzküken im Grünland - Foto: Andreas Nees
Auch im Landkreis Stade haben die Kiebitzbestände stark abgenommen, insbesondere weil der Bruterfolg sehr gering ist. Daher kann heutzutage der Schutz eines jeden Geleges und der Schutz der Küken einen wichtigen Beitrag zum Bestandserhalt leisten.
Daher hat der Landkreis Stade ein Kiebitzschutzprogramm initiiert, um den Brutbestand des Kiebitzes auf lokaler Ebene wieder zu verbessern. Dabei setzt der Landkreis auf eine freiwillige Kooperation mit der Landwirtschaft.
Es werden keine Bewirtschaftungsvorgaben gemacht. Die Bewirtschafter entscheiden selbstständig, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um den Kiebitzbestand zu erhalten oder auch zu verbessern. Eine Beratung durch Jägerschaft, Naturschutzverbände, ökologische Stationen oder durch das Amt für Naturschutz ist jedoch möglich.
Förderkulisse:
Alle landwirtschaftlich genutzten
Flächen mit Ausnahme von Kompensationsflächen und Flächen, die mit
Wiesenvogelauflagen verpachtet sind.
Sachverständiger für Schlupf:
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer ökologischen Station
- durch Vorstand der Kreisjägerschaft bestätigte Jägerin oder Jäger
- durch Amt Naturschutz des Landkreises bestätigte Ornithologin oder Ornithologe
Das Programm gilt gleichermaßen für den Großen Brachvogel.
Eckpunkte des Kiebitzschutzprogramms
- Der Landwirt findet ein Kiebitznest auf seiner bewirtschafteten Fläche und meldet dies unter Angabe vom Neststandort (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder besser noch unter Angabe der GPS-Daten und zwei Fotos an kiebitzschutz@landkreis-stade.de (ein Foto vom Nest, ein Foto von der Umgebung, nach dem der Schlag eindeutig identifizierbar ist).
- Das Nest wird mit einem ca. 150 cm langen Stab markiert, der zwei bis drei Meter (besser 10 Meter) in Flucht vom Nest in den Boden gesteckt wird.
- Bei Schlupf wird dieser durch einen anerkannten Sachverständigen bestätigt (Eischalengritt oder Beobachtung von nicht flüggen, wenige Tage alten Küken)
- Die Auszahlung erfolgt bei Angabe der Kontonummer
Förderung
- Gefundenes Kiebitznest: 200,- Euro (bei Vollnest von 4 Eiern)
- Schlupferfolg 500,- Euro (bei Bestätigung eines Sachverständigen)
- Pro Landwirt werden maximal 10 Nester gefördert.